Die Borderline-Erkrankung kann unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Feststellung einer Chronik) als Schwerbehinderung anertkannt werden. Dazu muss man ein Antragsformular
ausfüllen (das auch online bezogen werden kann (Beispiel: Versorgungsamt Aachen). Das jeweils zuständige Versorgungsamt (Bsp: Versorgungsämter von Nordrhein Westfalen) setzt sich dann mit den entspechenden behandelnden Ärzten und Institutionen selbstständig zur Prüfung der Voraussetzungen in Verbindung.
|