Behinderung

Die Borderline-Erkrankung kann unter gewissen Voraussetzungen
(z.B. Feststellung einer Chronik)
als Schwerbehinderung anertkannt werden.
Dazu muss man ein Antragsformular ausfüllen
(das auch online bezogen werden kann
(Beispiel: Versorgungsamt Aachen).
Das jeweils zuständige Versorgungsamt
(Bsp: Versorgungsämter von Nordrhein Westfalen) setzt sich dann mit den entspechenden behandelnden Ärzten und Institutionen selbstständig zur Prüfung der Voraussetzungen in Verbindung.


 

Bei manchen Versorgungsämtern (Bsp. Aachen) kann
der Antrag auch komplett online gestellt werden.


 

Die Gesundheitsreform
(PDF) [111 KB] I (DOC) [76 KB]
(Stand: 10/2006)

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