Zitat: "Typische psychische Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Betreuung notwendig sein kann, sind z.B. Sucht, Demenz, schwere Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline Störung) oder auch Psychosen. Auch bei geistiger Behinderung kann die Einrichtung einer Betreuung nicht selten notwendig werden."